Landesstützpunkte

Landesstützpunkte (LStP) sind durch den LSB Niedersachsen anerkannte Trainingsstützpunkte der Landesfachverbände (LFV), an denen vereinsübergreifendes, regionales oder landesweites Kadertraining für Landeskader statfindet. Vorausesetzungen für die Anerkennung sind:

  • leistungssportadäquate Sport- und Trainingsanlagen
  • qualifizierte Trainerinnen und Trainer (mind. DOSB-Trainer B-Lizenz)
  • eine der Spezifik der Sportart entsprechende Anzahl von Kaderathletinnen und Kaderathleten

LStP können an leistungssporttragenden Vereinen angesiedelt sein bzw. arbeiten eng mit diesen zusammen. Idealerweise geschieht dies in Kooperation mit Partnerschulen des Leistungssports (PdL) oder auch mit Talentschulen des Sports (TdS).
Die LStP werden finanziell durch den LSB Niedersachsen mit Mitteln der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen gefördert. Geregelt ist dies durch die Sportförderrichtlinien.
Zur Sicherstellung eines Qualitätsmanagements an den LStP sind die LFV aufgefordert, Bewertungsverfahren zu entwickeln, aus denen sich verbandsinterne Förderkonsequenzen ableiten lassen (z.B. Stützpunkt-Check des Landesschwimmverbandes Niedersachsen).

Landesleistungszentren

Für Landesleistungszentren (LLZ) gelten die gleichen Beschreibungen und Voraussetzungen wie für die Landesstützpunkte. Sie heben sich von diesen durch den Einsatz von professionellen Trainerinnen und Trainern in leitender Funktion (mind. DOSB-Trainer A-Lizenz), sowie durch eine leistungssportlich ausgerichtete medizinische und physiotherapeutische Betreuung ab.